Unisex-Tarife: Auswirkungen auf die Beiträge zur Krankenversicherung für Männer und Frauen
Versicherungen müssen spätestens Anfang 2013 Unisex-Tarife anbieten
Rostock, 19.04.2011. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes ist das Geschlecht eines Versicherten als Risikofaktor zur Berechnung der Beiträge nicht mehr heranzuziehen. Gerade im Bereich der privaten Krankenversicherungen ist eine solche Unterscheidung zurzeit noch gängige Praxis. Laut EuGH-Urteil handelt es sich bei dieser allerdings um unzulässige Diskriminierung und muss daher spätestens bis zum Ende 2012 abgeschafft werden. Das Verbraucherportal www.1a-krankenversicherung.de macht Hintergründe und mögliche Auswirkungen des Urteils transparent.
Anfang März wurde am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil gefällt, das für die gesamte private Versicherungsbranche in Europa von Bedeutung ist. Demnach ist es ab Ende 2012 in der privaten Versicherung, und damit auch in der privaten Krankenversicherung, nicht mehr zulässig, die Beiträge vom Geschlecht abhängig zu machen. In diesem Bereich wurden bislang gerade Frauen schlechter gestellt. Read more…
Anfang 2011 treten gleich mehrere wichtige Änderungen zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und zur privaten Krankenversicherung (PKV) in Kraft. Zum einen steigt der Beitragssatz für Kassenpatienten und zum anderen wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer deutlich erleichtert.
Das Projekt „DemenzNetz Aachen“ wird auf die Städteregion Aachen ausgeweitet und bis 2013 mit 1,3 Mio Euro gefördert. Die Katholische Hochschule NRW Aachen begleitet dieses Projekt wissenschaftlich seit seinem Start 2008. Das DemenzNetz Aachen hilft, Demenzerkrankte so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu versorgen.

